Vorabinformation zur Auflösung von Grabstätten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vorabinformation zur Auflösung von Grabstätten

Die Ortsgemeinde Wintrich informiert darüber, dass die Auflösung von Grabstätten der Sterbejahre 1998 bis 2001 nach aktueller Planung im August/September erfolgen soll.

Nach Abstimmung mit dem beauftragten Unternehmen ist eine frühere Durchführung leider nicht möglich. Zusätzlich möchte die Ortsgemeinde bewusst trockene Bodenverhältnisse abwarten, um mögliche Schäden an der Grünanlage des Friedhofs zu vermeiden.

Grabstätten aus den genannten Sterbejahren können nach vorheriger Anmeldung beim Ortsbürgermeister Binz gegen eine Kostenbeteiligung von 200 € aufgelöst werden.

Diese Mitteilung dient ausdrücklich als Vorabinformation, um mögliche Ärgernisse – insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Neubepflanzung der Grabstätten – zu vermeiden. Ein namentlicher Aufruf erfolgt einige Wochen vor der Baumaßnahme.

Für Rückfragen und Anmeldungen steht Ortsbürgermeister Binz gerne zur Verfügung.