Seit nun einer Woche läuft die Umleitung aufgrund der Bauarbeiten an der B53 in Wintrich. In dieser ersten Woche haben uns zahlreiche Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung erreicht.
Die offiziell ausgeschilderte Umleitung über den Kestener Weg ist gut befahrbar. Busse und im Notfall sogar Sattelzüge können diesen Weg nutzen. Positiv ist auch, dass Google Maps die Umleitung über die andere Moselseite eingepflegt hat, wodurch sich der ortsfremde Verkehr im Dorf reduziert. Seitens des Schulverkehrs gab es bislang keine Beschwerden, auch die VRT zeigt sich mit der Lösung zufrieden.
Negativ fällt jedoch auf, dass die ausgeschilderte Einbahnstraße mehrfach in entgegengesetzter Richtung befahren wurde. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenso zeigt sich im Bereich der Bergstraße, dass Fahrzeuge teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ortslage einfahren.
Für den Verkehr in Richtung Bernkastel steht zusätzlich der Wirtschaftsweg in Verlängerung der Schulstraße zur Verfügung, der von der Ortsgemeinde im Vorfeld für die Nutzung der Einheimischen hergerichtet wurde. Dabei sei ausdrücklich betont: Die Nutzung des Weges erfolgt als Wirtschaftsweg grundsätzlich auf eigene Gefahr – eine Haftung für entstandene Schäden übernimmt die Ortsgemeinde nicht. Ebenfalls gibt es kein Anrecht auf die Nutzung dieses Weges für den öffentlichen Verkehr. Beschwerden über erhöhte Staubbelastung oder zu schnelles Fahren in den Zufahrtsbereichen können durch die Ortsgemeinde nicht eingedämmt werden. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
Gerade jetzt nach den Sommerferien ist im Bereich der Grundschule wieder verstärkt mit unseren jüngsten Verkehrsteilnehmern zu rechnen, insbesondere mit den neuen Erstklässlern. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Autofahrer, Rücksicht gegenüber Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern zu nehmen.
Sollten die Beschwerden nicht abnehmen und die genannten Probleme weiterhin auftreten, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen die Polizei, um verstärkte Kontrollen zu bitten und die Ausfahrt über den genannten Wirtschaftsweg zu untersagen.